Stellenbeschreibung für diplomierte Sozialpädagogen
Zu Gunsten einer besseren Leserlichkeit haben wir uns für die männliche Schreibform entschieden. Natürlich sind auch die Mitarbeiterinnen damit eingeschlossen.
1. Geltungsbereich
Die Stellenbeschreibung gilt für alle diplomierten Sozialpädagogen. Sie ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.
2. Aufgabenziel
Der diplomierte Sozialpädagoge unterstützt den GL und trägt Mitverantwortung für die Gruppe, bei der Arbeit mit den Kindern/Jugendlichen und der Administration.
3. Unterstellung
Der diplomierte Sozialpädagoge ist in allen pädagogischen, administrativen und organisatorischen Belangen dem Gruppenleiter unterstellt.
4. Nachgeordnete Stellen
Dem diplomierten Sozialpädagogen sind in der Regel ein Mitarbeiter (Sozialpäadoge in Ausbildung oder Praktikant) in der Anleitung und im Alltagsgeschehen unterstellt.
5. Aufgaben und Kompetenzen
5.1 Allgemeines
Der diplomierte Sozialpädagoge trägt für das ganze Gruppen- und Teamgeschehen die Mitverantwortung. Er übernimmt Aufgaben, die ihm der Gruppenleiter delegiert. Der diplomierte Sozialpädagoge nimmt aktiv am Geschehen des Gesamtheims teil.
5.2. Gruppe
Der Sozialpädagoge achtet auf den Persönlichkeitsschutz der Jugendlichen, geht verantwortungsvoll mit den Akten um und untersteht der Schweigepflicht gegenüber Aussenstehenden. Der Sozialpädagoge achtet auf die individuelle, optimale Betreuung und Förderung der Jugendlichen auf der Gruppe.
Er lehrt sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten in einer Wohngruppe zu leben, mit ihren Stärken und Schwächen umzugehen und Konflikte zu lösen. Ziel aller Massnahmen ist die Integration der Jugendlichen in der Gesellschaft allgemein, im Speziellen die Rückkehr ihre Familie oder der Aufbau einer neuen Existenz.
- Planung und Durchführung individueller Programme nach pädagogischen und psychologischen Grundsätzen
- Förderung des gemeinsamen Gruppenerlebnisses
- aktive, gruppengerechte Freizeitgestaltung
- Planung und Durchführung von Wochenenden
- Lagerplanung und Durchführung im Rahmen der Heimnormen
- Organisation des Tagesablaufes (wecken …. Nachtruhe)
- Hygiene
- Kleidereinkauf, Wäschekontrolle
- Betreuung von Erkrankten
- Begleitung und Unterstützung im Schulbereich (Aufgabenhilfe, etc.)
- Vertreten der vereinbarten Gruppen- und Gesamtheimnormen
Der Sozialpädagoge leitet den Gruppenhaushalt
- Lebensmittelbezug oder Einkauf
- Mahlzeitenzubereitung (ausgenommen Mittagessen Mo-Fr.)
- Beschaffung von Haushaltartikel
- Gruppenordnung- und reinigung
Der Sozialpädagoge hält Kontakt mit Eltern, Lehrern, Lehrmeistern, Therapeuten, Vereinen und Behörden aufrecht (inkl. der damit zusammenhängenden Korrespondenzen), für die er in der Begleitung verantwortlich ist.
5.3. Team
Der Sozialpädagoge hat Mitspracherecht bei der Einstellung neuer Mitarbeiter. Er führt diese als Unterstützung mit dem Gruppenleiter in die Arbeit ein.
5.4. Administration
Der Sozialpädagoge führt regelmässig Journal über den Entwicklungsverlauf der Jugendlichen und verfasst die nötigen Berichte.
Im Rahmen der Gruppe und des Gesamtheims übernimmt er Aufgaben, für die er die volle Verantwortung trägt.
5.5 Information
Der Sozialpädagoge nimmt an der wöchentlichen allgemeinen Mitarbeiterbesprechung und Teamsitzung teil. Er ist verantwortlich, dass die täglichen Informationssitzungen besucht werden.
Der Sozialpädagoge ist mitverantwortlich, dass der Informationsfluss garantiert ist.
6. Anforderungen an den Sozialpädagogen
Diplom einer Schule für Sozialpädagogik (oder gleichwertige Ausbildung im Sozialbereich)
Stellenbeschreibung für Sozialpädagoge i.A. / Praktikant
Zu Gunsten einer besseren Leserlichkeit haben wir uns für die männliche Schreibform entschieden. Natürlich sind auch die Mitarbeiterinnen damit eingeschlossen.
1. Geltungsbereich
Die Stellenbeschreibung gilt für alle Sozialpädagogen in Ausbildung und Praktikanten. Sie ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.
2. Aufgabenziel
Der Sozialpädagoge in Ausbildung unterstützt den Gruppenleiter und den dipl. Sozialpädagogen im Rahmen seines Ausbildungsstandes bei der Arbeit mit den Jugendlichen und in der Administration.
3. Unterstellung
Der Sozialpädagoge in Ausbildung ist in allen pädagogischen, administrativen und organisatorischen Belangen dem Gruppenleiter und dem dipl. Sozialpädagogen unterstellt.
4. Ausbildungsbegleitung
Der Gruppenleiter ist für die praktische Ausbildung der Sozialpädagogen in Ausbildung nach den Richtlinien der Ausbildungsstätten zuständig.
Er respektiert die Situation des Lernenden.
Er schafft dem Sozialpädagogen in Ausbildung ein ausbildungsgerechtes Umfeld und belastet ihn nach seinem Erfahrungs- und Ausbildungsstand.
Er gibt dem Sozialpädagogen in Ausbildung die Möglichkeit, sein theoretisches Wissen in der Praxis umzusetzen.
Er führt regelmässig Ausbildungsgespräche (PAL)
5. Aufgaben und Kompetenzen
5.1. Allgemeines
Der Sozialpädagoge in Ausbildung trägt für das ganze Gruppen- und Teamgeschehen die Mitverantwortung. Er übernimmt Aufgaben, die ihm der Gruppenleiter delegiert. Der Sozialpädagoge in Ausbildung nimmt aktiv an Geschehen des Gesamtheimes teil.
5.2. Gruppe
Der Sozialpädagoge in Ausbildung achtet auf den Persönlichkeitsschutz der Jugendlichen, geht verantwortungsvoll mit den Akten um und untersteht der Schweigepflicht gegenüber Aussenstehenden. Der Sozialpädagoge in Ausbildung achtet auf die individuelle, optimale Betreuung und Förderung der Jugendlichen und der Gruppe. Er lehrt sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten in einer Wohngruppe zu leben, mit ihren Stärken und Schwächen umzugehen und Konflikte zu lösen. Ziel aller Massnahmen ist die Integration der Jugendlichen in der Gesellschaft allgemein, im Speziellen die Rückkehr in ihrer Familie oder der Aufbau einer eigenen Existenz.
- Planung und Durchführung individueller Programme nach pädagogischen und psychologischen Grundsätzen.
- Förderung des gemeinsamen Gruppenerlebnisses
- aktive, gruppengerechte Freizeitgestaltung
- Planung und Durchführung von Wochenenden
- Lagerplanung und Durchführung im Rahmen der Heimnormen
- Organisation des Tagesablaufes (wecken …. Nachtruhe)
- Hygiene
- Kleidereinkauf, Wäschekontrolle
- Betreuung von Erkrankten
- Begleitung und Unterstützung im Schulbereich (Aufgabenhilfe, etc.)
- Vertreten der vereinbarten Gruppen- und Gesamtheimnorme
Der Sozialpädagoge in Ausbildung begleitet den Gruppenhaushalt
- Lebensmittelbezug oder Einkauf
- Mahlzeitenzubereitung (ausgenommen Mittagessen Mo. – Fr.)
- Beschaffung von Haushaltartikel
- Gruppenordnung- und reinigung
Der Sozialpädagoge in Ausbildung hält je nach seinem Erfahrungs- und Ausbildungsstand Kontakt mit Eltern, Lehrern, Lehrmeistern, Therapeuten, Vereinen und Behörden aufrecht (inkl. der zusammenhängenden Korrespondenz), für die er mit Begleitung verantwortlich ist.
5.3. Team
Der Sozialpädagoge in Ausbildung wird bei der Einstellung neuer Mitarbeiter miteinbezogen.
5.4. Administration
Der Sozialpädagoge in Ausbildung führt regelmässig Journal über den Entwicklungsverlauf der Jugendlichen und verfasst mit der nötigen Anleitung und Begleitung auch Berichte.
Im Rahmen der Gruppe und des Gesamtheims übernimmt er Aufgaben, für die er die volle Verantwortung trägt.
5.5. Information
Der Sozialpädagoge in Ausbildung nimmt an der wöchentlichen allgemeinen Mitarbeiterbesprechung und Teamsitzung teil. Er ist mitverantwortlich, dass die täglichen Informationssitzungen besucht werden.
Der Sozialpädagoge in Ausbildung ist mitverantwortlich, dass der Informationsfluss garantiert ist.
6. Anforderungen an den Sozialpädagogen in Ausbildung
Bestandene Aufnahmeprüfung an einer anerkannten Fachhochschule oder höheren Fachschule für Sozialpädagogik.



















