1. Aufgenommen werden:
- Männliche, normal begabte, verhaltensauffällige Kinder / Jugendliche im Alter ab 12 bis vor Erreichen der Volljährigkeit, welche für das Erlangen eines Schulabschlusses und / oder die Berufsfindung persönliche und soziale Unterstützung sowie Förderung benötigen.
- Eine Einweisung ist nur über eine Fachstelle möglich.
- Die schulische und soziale Indikation wurde von einer Fachstelle abgeklärt.
Ein Bericht liegt in schriftlicher Form vor.
- Die Bereitschaft für die Zusammenarbeit von Eltern bzw. Erziehungs- berechtigten Personen und Zuweisenden mit den im Schillingsrain zuständigen Personen ist erforderlich.
- Der Auftrag und die Erwartungen zwischen den betroffenen Parteilen und dem Schillingsrain sind geklärt.
- Die Aufenthaltsdauer beträgt idealerweise mindestens 2 Jahre und berücksichtigt die Lebenssituation des Kindes / Jugendlichen, deren familiäres Umfeld, deren Entwicklungsstand und die Bedürfnisse der einweisenden Stelle.
- Die Entscheidung über Aufnahme oder Ablehnung wird erst nach mehreren Schnuppertagen getroffen.
2. Nicht aufgenommen werden:
- Kinder / Jugendliche, die eines oder mehrere der oben genannten Kriterien nicht erfüllen.
- Kinder / Jugendliche mit akutem, nachgewiesenem Drogen- oder Medikamentenmissbrauch.
- Kinder / Jugendliche mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung.
- Körperlich pflegebedürftige Kinder / Jugendliche.



















